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Neue Spielräume für Altersvorsorge nutzen 2010 kommt das Bürgerentlastungsgesetz - Steuervorteile sollten die Bürger für ihre Altersvorsorge nutzen

Der Beitrag wurde im Dezember 2009 veröffentlicht.

Die Konjunkturpakte I und II sowie das Bürgerentlastungsgesetz sorgen für spürbar höhere Nettoein­künfte ab 2010. Bei Ledigen kann die Entlastungshöhe gut anderthalbtausend Euro im Jahr erreichen, Verheiratete profitieren von bis zu 1.000 Euro. Zusätzliche Un­terstützung können Familien mit Kindern erwarten: Die neue Bun­des­regierung plant, das Kinder­geld sowie die Kinderfreibeträge ab Januar 2010 zu erhöhen.

Ralf Aschemann, Leiter des Investment und FinanzCenters der Deutschen Bank Celle, Tel. 05141/2744-0

Experten der Deutschen Bank ra­ten angesichts sinkender Renten­leistungen dazu, das Plus an Liqui­dität für den Auf- oder Ausbau der privaten Altersvorsorge zu nutzen. Wer noch in diesem Jahr aktiv wird und zum Beispiel eine Riester-Ren­te abschließt, profitiert in mehr­facher Hinsicht: Für 2009 gibt es die vollen staatlichen Zula­gen plus die Steuervorteile für das komplette Jahr 2009. Ab 2010 kom­men dann noch die Steuerent­lastungen hinzu.

Ein Rechenbeispiel: Familien-Entlastung erreicht schnell mehrere hundert Euro

Ein Ehepaar mit zwei Kindern verfügt über ein Bruttojah­resein­kom­men von 50.000 Euro. Ein Partner ist berufstätig, der andere kümmert sich um die kleinen Kinder. Beide Ehegatten entscheiden sich aufgrund der attraktiven Förde­rung für einen Riester-Vertrag. Im Jahr 2009 zahlt der berufstätige Partner vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahres-Ein­kom­mens in den Riester-Vertrag, der daheim gebliebene Partner zahlt monatlich 20 Euro. Der Ge­samtbeitrag für 2009 beläuft sich auf 2.240 Euro. Für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist es jedoch nicht erforderlich, den kom­­pletten Beitrag aus eigener Tasche zu zahlen. Der Gesetzgeber erlaubt, die Riester-Beiträge mit den staatlichen Zulagen zu verrechnen. Das Ehepaar profitiert von insgesamt 793 Euro. Die För­derung setzt sich zusammen aus je zwei Grundzulagen (300 Euro für den berufstätigen Partner, 185 Euro für den Partner sowie zwei Kinderzulagen von je 154 Euro). Unter dem Strich sinkt der zu zahlende Eigenaufwand auf 1.447 Euro - damit übernimmt der Staat mehr als ein Drittel der Riester-Beiträge.

Ab 2010 beschert dann das Bür­gerentlastungsgesetz weitere Steuervergünstigungen für die Familie. Höhere Grundfreibeträge und die vollständige Absetzbarkeit von Krankenkassen- und Pflege­beiträgen erbringen eine Entlas­tung von 787 Euro. Zieht man diesen Betrag von den 2009 anfallenden Riester-Zahlungen ab, so sinkt der reale Eigenaufwand auf 660 Euro. Das bedeutet unter dem Strich: Von 2.240 Euro Riester-Sparbeitrag braucht die Familie ab Januar 2010 nur noch ein gutes Viertel selbst zu tragen.