Beim Heizungstausch finanzielle Förderung nutzen
Auch Mietlösungen für die Überbrückung werden unterstützt
20.12.2024

DJD/ENERENT/Getty Images/Viktoria Korobova
(DJD). Wenn die alte Öl- oder Gasheizung kaputt geht, bedeutet das für die meisten Hausbesitzer heutzutage gleichzeitig, dass sie eine neue Heizung in Betrieb nehmen müssen. Denn laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen ist seit Januar 2024 der Umstieg auf regenerative Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, spätestens bis zum Jahr 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet werden. In diesem Zuge wurde auch die staatliche Förderung für Heizungssanierung und Heizungstausch umfassend überarbeitet. Das aktuelle Förderprogramm bietet zahlreiche Anreize, um jetzt schon auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen.
Hohe Gesamtförderung möglich
Die Basisförderung für den Heizungstausch beträgt einheitlich 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die bis zu 30.000 Euro erreichen dürfen. Zusätzlich können verschiedene Boni die Gesamtförderung erhöhen. Dazu zählen beispielsweise weitere 20 Prozent Förderung, wenn die Heizung bis Ende 2028 erneuert wird. Weitere 30 Prozent Bonus gibt es für Haushalte, die im Jahr über weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen verfügen. Unter www.enerent.de finden Hausbesitzer eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die ihnen bei der Beantragung der Heizungsförderung hilft. Jedoch müssen Modernisierer sich vorher gut informieren, welche Maßnahmen genau förderfähig sind. Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen etwa zählen dazu.
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Überbrückungsheizung ebenfalls förderfähig
Wird man von einem plötzlichen Defekt der alten Heizung überrascht, vergeht oft einige Zeit, bis man das passende nächste Heizungssystem gefunden hat. Um trotzdem das Haus wärmen und warmes Wasser nutzen zu können, kann eine Überbrückungslösung notwendig sein, zum Beispiel eine mobile Mietheizung. Auch dafür sind Zuschüsse von 10 bis 30 Prozent möglich. Hier kommen Elektroheizmobile und Heizmobile infrage. Wer sich für eine solche Lösung interessiert, findet beispielsweise bei Heizzentralen der Marken Hotmobil oder mobiheat das passende Modell. Interessenten sollten jedoch berücksichtigen, dass das Bestandsgebäude mindestens fünf Jahre alt sein und die Inbetriebnahme der förderfähigen Anlage im Zuwendungsbescheid erwähnt werden muss. Nach Ablauf eines Jahres ist die provisorische Heiztechnik wieder abzubauen. Der passende Ansprechpartner ist der Fachhandwerker vor Ort.
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